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Wer wird gefördert?
Seit April 2008 steht des Programm JobPerspektive allen interessierten Unternehmen, Organisationen und Vereinen zur Verfügung.
Gefördert werden alle Arbeitgeber, die Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit mindestens zwei Vermittlungshemmnissen eine Beschäftigungsmöglichkeit bieten.
Die Entscheidung wer förderberechtigt ist, liegt bei den zuständigen ARGEN / Optionskommunen.




